Was ist die FreizeitCARD?
Die FreizeitCARD für Rheinland-Pfalz & Saarland ist eine Tourist-Card nach dem All-Inclusive-Ansatz, d. h. Sie bezahlen einmal den entsprechenden Kartenpreis und haben dann einmalig freien Eintritt zu fast allen angeschlossenen Einrichtungen. Bei einigen Einrichtungen, wie zum Beispiel den Schifffahrtsunternehmen, erhalten Sie mit der FreizeitCARD einen Rabatt auf den regulären Preis. Die teilnehmenden Jugendherbergen stellen Ihnen bei einer Übernachtung in der jeweiligen Jugendherberge ein Lunchpaket zur Verfügung. Alle 200 beteiligten Einrichtungen sind im zugehörigen Marco Polo-Reiseführer Rheinland-Pfalz & Saarland inkl. Adress- und Leistungsangaben dargestellt und beschrieben.
Wie funktioniert die FreizeitCARD?
Alle FreizeitCARDs sind nummeriert und verfügen über einen Chip. Vor der ersten Verwendung müssen Sie Ihre FreizeitCARD auf der Rückseite unterschreiben. Alle teilnehmenden Freizeitattraktionen sind mit Lesegeräten (Terminals) ausgestattet. Die Karten und somit deren Nutzung werden mit diesem Gerät jeweils beim Eintritt in die Einrichtung eingelesen und dadurch registriert. So kann die Verwendung Ihrer Karte nachvollzogen werden.
Welche Kartentypen gibt es bei der FreizeitCARD?
- „24 Stunden-Karte“:
Die „24 Stunden-Karte“ kann nur innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb der Saison (1. April – 31. März des Folgejahres) eingesetzt werden. Die Kartenlaufzeit startet mit dem ersten Einlesen der Karte in einer Freizeiteinrichtung.
- „3 Tages-Karte“:
Die „3 Tages-Karte“ kann an drei beliebigen Tagen innerhalb der Saison (1. April – 31. März des Folgejahres) eingesetzt werden. Die Kartenlesegeräte zeigen bei Kartenverwendung die verbleibenden Resttage an.
- „6 Tages-Karte“:
Die „6 Tages-Karte“ kann an sechs beliebigen Tagen innerhalb der Saison (1. April – 31. März des Folgejahres) eingesetzt werden. Die Kartenlesegeräte zeigen bei Kartenverwendung die verbleibenden Resttage an.
Was hat es mit den Kinderkarten auf sich?
Bei den Kinderkarten gelten die gleichen Laufzeiten wie bei den Erwachsenenkarten (24 Stunden, 3 Tage und 6 Tage), sie haben aber einen niedrigeren Verkaufspreis und sind nur für Kinder im Alter zwischen 6-14 Jahren gültig. Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren erhalten beim Kauf mindestens einer Erwachsenenkarte die kostenfreie Kleinkinderkarte.
Bitte beachten Sie: Das Alter der Kinder muss beim Einlesen der Karte in einer Freizeiteinrichtung dem Alter auf der benutzten FreizeitCARD entsprechen. Dies bedeutet ein Kind im Alter von sechs Jahren, benötigt eine Kinderkarte und ein Jugendlicher von 15 Jahren, benötigt eine Erwachsenenkarte beim Besuch der Einrichtung. Bitte beachten Sie dies bereits beim Kauf der FreizeitCARD. Das Kassenpersonal der Einrichtungen ist jederzeit berechtigt, dass Alter der Kinder zu kontrollieren. Bei Nicht-Übereinstimmen des Alters ist die Freizeiteinrichtung berechtigt den vollen Eintrittspreis zu fordern.
Wann beginnt die Laufzeit meiner FreizeitCARD?
Mit der ersten Akzeptanz, d.h. dem ersten Einlesen der Karte in einer Freizeiteinrichtung, startet die jeweilige Laufzeit der Karte. Die Karten müssen nicht vorher frei geschaltet werden. Die 24 Stunden-Karte gilt ab der ersten Nutzung an 24 aufeinander folgenden Stunden. Die Tage der 3- und 6-Tageskarte werden als Kalendertage gezählt, sind während der Saison frei wählbar und müssen nicht aufeinanderfolgend genutzt werden.
Muss ich die die Nutzungstage meiner 3- oder 6-Tages-Karte schon beim Kauf festlegen?
Die Nutzungstage Ihrer FreizeitCARD müssen nicht beim Kauf festgelegt werden; Sie können diese ganz spontan innerhalb der Saison frei wählen.
Kann ich die FreizeitCARD auch online bestellen?
Die FreizeitCARD kann direkt online über die Homepage der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH unter www.freizeitcard.info bezogen werden. Bei Onlinebestellungen werden dem Kunden Versandkosten von 1,44 € berechnet.
Wie erhalte ich den ADAC-Rabatt?
ADAC-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer bei der Online-Bestellung einen Rabatt von 10%. Dieser Rabatt kann Ihnen nur bei einer Bestellungen über www.freizeitcard.info gewährt werden; beim Kauf der FreizeitCARD in externen Verkaufstellen ist dies nicht möglich.
Kann ich verschiedene Rabatte kombinieren?
Nein, verschiedene Rabatte (ADAC-Rabatt, Weihnachtsrabatt, Frühbesteller-Rabatt, PartnerCard-Rabatt) bei der Online-Bestellung können nicht miteinander kombiniert werden.
Gibt es Ermäßigungen beim Kauf der FreizeitCARD?
Ermäßigungen für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen (z.B. Schüler/Studenten, Senioren oder Personen mit Behindertenausweis) werden nicht gewährt.
Gibt es eine Familienkarte?
Eine Familienkarte gibt es nicht.
Wie erhalte ich den Marco Polo Rheinland-Pfalz & Saarland?
Der zweisprachige Reiseführer Marco Polo Rheinland-Pfalz & Saarland (dt./engl.) wird speziell für die FreizeitCARD jährlich neu erstellt und beschreibt alle teilnehmenden Freizeiteinrichtungen. Der Reiseführer wird zu jeder kostenpflichtigen Erwachsenenkarte der FreizeitCARD gratis ausgegeben.
Der Marco Polo Reiseführer ist nicht im Buchhandel erhältlich, kann aber in verschiedenen Verkaufsstellen sowie in der Buchhandlung Reuffel in Koblenz separat zu einem Preis von 7,95 € käuflich erworben werden.
Wie oft kann ich die jeweiligen Attraktionen mit der FreizeitCARD besuchen?
Sämtliche Freizeiteinrichtungen und Attraktionen können Sie mit der FreizeitCARD jeweils nur einmal besuchen. Mit der FreizeitCARD für 24 Stunden erhalten Sie jedoch keinen Zutritt zum Holiday Park Hassloch, dem ring°werk am Nürburgring und zu GONDWANA - Das Prähistorium®.
Welche öffentlichen Verkehrsmittel kann ich mit der FreizeitCARD nutzen?
BesitzerInnen einer gültigen FreizeitCARD sind berechtigt, an den Nutzungstagen ab 9:00 Uhr die teilnehmenden Freizeit- und Kultureinrichtungen im Saarland mit öffentlichen Verkehrsmitteln des saarVV anzufahren. Dieses Angebot gilt ausschließlich während der FreizeitCARD-Saison vom 1. April 2011 bis 31. März 2012.
Die Kontrolle der Fahrberechtigung wird aufgrund Ihres Eintrags auf der CARD-Rückseite vorgenommen. Der CARD-Inhaber ist verpflichtet, vor der ersten Kartennutzung Tag und Monat, bei den 24-Stunden-CARDs zusätzlich die Anfangsstunde einzutragen. Ohne Eintrag des Gültigkeitstages oder mit falschen Personenangaben zum Benutzer wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro fällig. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im saarVV. Auf Fahrpreiserstattungen besteht kein Anspruch.
Fahrplanauskünfte erhalten Sie bei jedem saarländischen Verkehrsunternehmen vor Ort, unter www.saarVV.de oder telefonisch bei der saarVV-Kundenhotline unter + 49 (0)68 98-500 4000.
saarVV
Die Kontrolle der Fahrberechtigung wird aufgrund eines Eintrags des Karteninhabers auf der Rückseite vorgenommen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, vor der ersten Kartennutzung Tag und Monat, bei den 24-Stunden-Karten zusätzlich die Anfangsstunde einzutragen. Ohne Eintrag des Gültigkeitstages und mit falschen Personenangaben zum Benutzer wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro fällig. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im saarVV. Auf Fahrpreiserstattungen besteht kein Anspruch.
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Stimmt es, dass man bei Vorlage eines für einen Tag gültigen Rheinland-Pfalz-Tickets oder Saarland-Tickets der Deutschen Bahn 10 % Ermäßigung beim Kauf einer FreizeitCARD bekommt?
Die FreizeitCARD ist u. a. in den DB Reisezentren im Saarland und in Rheinland-Pfalz erhältlich. Wer dort gleichzeitig zum Rheinland-Pfalz- oder Saarland-Ticket der DB eine 24-Stunden-FreizeitCARD erwirbt, erhält auf die FreizeitCARD einen Rabatt in Höhe von 10 %. Ebenso erhalten Sie die 10%ige Ermäßigung auf die 24-Stunden-Karte bei Vorlage des im Vorfeld erworbenen Rheinland-Pfalz oder Saarland-Tickets, dies allerdings auch nur in den DB-Reisezentren in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Wenn ich meine FreizeitCARD verloren habe, bekomme ich diese dann ersetzt?
FreizeitCARDs können den Kartenkäufern bei Verlust nicht ersetzt werden.
Kann ich die FreizeitCARD an andere Personen weitergeben?
Die FreizeitCARD ist personenbezogen und muss vor der ersten Nutzung von Ihnen, dem Kartennutzer, unterschrieben werden. Daher ist die Weitergabe bzw. Übertragung der FreizeitCARD an andere Personen nicht möglich.
Kann ich ungenutzte Karten in der nächsten Saison noch einsetzen?
Ungenutzte Karten oder ungenutzte Tage auf einer Karte können nicht in die nächste Saison übertragen werden.
Gibt es im Rahmen der FreizeitCARD für den HolidayPark Sonderregeln bezüglich der Größenbeschränkung für Kinder?
Im HolidayPark erhalten Kinder generell bis zu einer Größe von 1,00m die ermäßigten Kindereintrittskarte. Diese Regel gilt im Rahmen der FreizeitCARD nicht. Ihr Kind darf, solange es nicht älter als 14 Jahre ist, auch größer als 1,00m sein, um mit der Kinderkarte der FreizeitCARD in den HolidayPark eingelassen werden.